Makleralleinauftrag
Alleinauftrag mit Ausschließlichkeitsbindung gemäß §§ 652 ff. BGB
zwischen
[kunde.name], [kunde.adresse]
– nachfolgend „Auftraggeber" –
und
Mustermakler Immobilien GmbH, Maximilianstraße 18, 80539 München
– nachfolgend „Makler" –
§ 1 Alleinauftrag und Ausschließlichkeit
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Makler exklusiv mit dem Nachweis und der Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über das nachfolgende Objekt:
[objekt.adresse]
angestrebter Kaufpreis: [objekt.kaufpreis]
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags keinen weiteren Makler mit demselben Objekt zu beauftragen. Bereits vor Auftragserteilung eingeschaltete Makler sind dem Makler zu benennen.
(3) Das Recht des Auftraggebers, das Objekt selbst ohne Mitwirkung eines Maklers zu veräußern, bleibt unberührt. Für ein solches Eigengeschäft entsteht kein Provisionsanspruch, sofern der Käufer dem Makler nicht bereits benannt oder von ihm nachgewiesen war.
§ 2 Pflichten des Maklers
Aus dem Alleinauftrag folgt eine Tätigkeitspflicht des Maklers. Der Makler verpflichtet sich, sich nachhaltig um den Nachweis bzw. die Vermittlung zu bemühen, insbesondere durch:
- Erstellung eines aussagekräftigen Exposés,
- Bewerbung des Objekts in geeigneten Medien und Portalen,
- Prüfung und Betreuung von Interessenten sowie Durchführung von Besichtigungen,
- Führung der Verkaufsverhandlungen bis zur Abschlussreife.
Der Makler unterrichtet den Auftraggeber auf Wunsch in angemessenen Abständen über den Stand seiner Bemühungen.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Makler die zur Vermarktung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung (u. a. Grundbuchdaten, Energieausweis, Grundrisse). Er leitet Anfragen von Kaufinteressenten, die ihn während der Laufzeit unmittelbar erreichen, an den Makler weiter.
§ 4 Provision (Courtage)
(1) Kommt infolge der Tätigkeit des Maklers ein Kaufvertrag über das Objekt zustande, schuldet der Auftraggeber eine Provision in Höhe von [objekt.provision] des notariell beurkundeten Kaufpreises netto, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), somit [objekt.provision_brutto] brutto.
(2) Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Zustandekommen des Hauptvertrags, sofern dieser ursächlich auf die Maklertätigkeit zurückgeht (§ 652 BGB). Er bleibt auch bei einem wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzgeschäft über dasselbe Objekt bestehen.
(3) Wird beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher auch von der Käuferseite eine Provision verlangt, ist diese in gleicher Höhe zu vereinbaren (Halbteilungsgrundsatz, § 656c BGB).
Betrifft dieser Vertrag den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher, bedarf er der Textform (§ 656a BGB); die elektronische Form genügt.
§ 5 Fälligkeit
Die Provision wird mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Alleinauftrag wird fest für die Dauer von [vertrag.laufzeit] Monaten ab Unterzeichnung erteilt. Als vorformulierte Bindung sollte die feste Laufzeit sechs Monate nicht überschreiten (§ 307 BGB).
(2) Er verlängert sich um jeweils weitere drei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Eine solche stillschweigende Verlängerung ist nur wirksam, wenn sie individuell vereinbart wurde; andernfalls endet der Auftrag mit Ablauf der festen Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Beendigung des Vertrags unberührt.
§ 7 Vorkenntnis
Einwendungen wegen Vorkenntnis einer nachgewiesenen Gelegenheit sind dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Nachweises unter Angabe der Bezugsquelle in Textform mitzuteilen. Andernfalls gilt die Gelegenheit als durch den Makler nachgewiesen.
§ 8 Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, so schuldet er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§§ 356 Abs. 4, 357 BGB). Ohne ein solches ausdrückliches Verlangen entfällt bei fristgerechtem Widerruf jeder Provisions- oder Aufwendungsersatzanspruch.
§ 9 Haftung
Vom Auftraggeber oder Dritten stammende Objektangaben gibt der Makler ungeprüft weiter; für deren Richtigkeit und Vollständigkeit haftet er nicht. Im Übrigen haftet der Makler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags nach Maßgabe der DSGVO. Einzelheiten sind der Datenschutzinformation des Maklers zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
[vertrag.ort], den [vertrag.datum]
Unterschrift Auftraggeber (Verkäufer)[kunde.name] Unterschrift Auftragnehmer / MaklerMustermakler Immobilien GmbH