Qualifizierter Makleralleinauftrag
Alleinauftrag mit Ausschließlichkeits- und Verweisungsbindung gemäß §§ 652 ff. BGB
zwischen
[kunde.name], [kunde.adresse]
– nachfolgend „Auftraggeber" –
und
Mustermakler Immobilien GmbH, Maximilianstraße 18, 80539 München
– nachfolgend „Makler" –
§ 1 Qualifizierter Alleinauftrag
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Makler exklusiv mit dem Nachweis und der Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über das nachfolgende Objekt:
[objekt.adresse]
angestrebter Kaufpreis: [objekt.kaufpreis]
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags keinen weiteren Makler mit demselben Objekt zu beauftragen.
§ 2 Verweisungsklausel
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Kaufinteressenten – auch selbst gefundene – ausschließlich an den Makler zu verweisen und die Verhandlungen dem Makler zu überlassen. Er wird während der Laufzeit keine Verkaufsverhandlungen unter Umgehung des Maklers führen und das Objekt nicht ohne Einschaltung des Maklers veräußern.
(2) Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und kommt es dadurch zu einem Abschluss ohne Mitwirkung des Maklers, bleibt der Provisionsanspruch des Maklers nach § 4 gleichwohl bestehen. Dies gilt auch für einen Verkauf durch den Auftraggeber selbst (Eigengeschäft).
(3) Hinweis: Eine Klausel, die den Provisionsanspruch auch beim provisionsfreien Eigengeschäft des Auftraggebers auslöst, ist als vorformulierte Vertragsbedingung regelmäßig unwirksam (§ 307 BGB). Absatz 1 und 2 gelten daher nur, soweit sie zwischen den Parteien individuell ausgehandelt wurden.
§ 3 Pflichten des Maklers
Aus dem qualifizierten Alleinauftrag folgt eine Tätigkeitspflicht des Maklers. Er verpflichtet sich, sich nachhaltig um Nachweis und Vermittlung zu bemühen, insbesondere durch Erstellung eines Exposés, Bewerbung in geeigneten Medien und Portalen, Betreuung von Interessenten, Durchführung von Besichtigungen und Führung der Verkaufsverhandlungen bis zur Abschlussreife. Auf Wunsch berichtet er in angemessenen Abständen über den Stand seiner Bemühungen.
§ 4 Provision (Courtage)
(1) Kommt während der Laufzeit ein Kaufvertrag über das Objekt zustande, schuldet der Auftraggeber eine Provision in Höhe von [objekt.provision] des notariell beurkundeten Kaufpreises netto, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), somit [objekt.provision_brutto] brutto.
(2) Der Anspruch entsteht mit dem wirksamen Zustandekommen des Hauptvertrags. Aufgrund der individuell vereinbarten Verweisungsklausel (§ 2) entsteht er auch dann, wenn der Vertrag ohne Mitwirkung des Maklers – auch als Eigengeschäft des Auftraggebers – geschlossen wird. Er bleibt auch bei einem wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzgeschäft über dasselbe Objekt bestehen.
(3) Wird beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher auch von der Käuferseite eine Provision verlangt, ist diese in gleicher Höhe zu vereinbaren (Halbteilungsgrundsatz, § 656c BGB).
Betrifft dieser Vertrag den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher, bedarf er der Textform (§ 656a BGB); die elektronische Form genügt.
§ 5 Fälligkeit
Die Provision wird mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Auftrag wird fest für die Dauer von [vertrag.laufzeit] Monaten ab Unterzeichnung erteilt. Als vorformulierte Bindung sollte die feste Laufzeit sechs Monate nicht überschreiten (§ 307 BGB).
(2) Er verlängert sich um jeweils weitere drei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Eine solche stillschweigende Verlängerung ist nur wirksam, wenn sie individuell vereinbart wurde; andernfalls endet der Auftrag mit Ablauf der festen Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Beendigung des Vertrags unberührt.
§ 7 Vorkenntnis
Einwendungen wegen Vorkenntnis einer nachgewiesenen Gelegenheit sind dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Nachweises unter Angabe der Bezugsquelle in Textform mitzuteilen. Andernfalls gilt die Gelegenheit als durch den Makler nachgewiesen.
§ 8 Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, so schuldet er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§§ 356 Abs. 4, 357 BGB). Ohne ein solches ausdrückliches Verlangen entfällt bei fristgerechtem Widerruf jeder Provisions- oder Aufwendungsersatzanspruch.
§ 9 Haftung
Vom Auftraggeber oder Dritten stammende Objektangaben gibt der Makler ungeprüft weiter; für deren Richtigkeit und Vollständigkeit haftet er nicht. Im Übrigen haftet der Makler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags nach Maßgabe der DSGVO. Einzelheiten sind der Datenschutzinformation des Maklers zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
[vertrag.ort], den [vertrag.datum]
Unterschrift Auftraggeber (Verkäufer)[kunde.name] Unterschrift Auftragnehmer / MaklerMustermakler Immobilien GmbH