Immobilienvermittlungsvertrag
Vermittlungsauftrag des verkaufenden Eigentümers gemäß §§ 652 ff. BGB
zwischen
[kunde.name], [kunde.adresse]
– nachfolgend „Auftraggeber" –
und
Mustermakler Immobilien GmbH, Maximilianstraße 18, 80539 München
– nachfolgend „Makler" –
§ 1 Gegenstand des Auftrags
(1) Der Auftraggeber ist Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigter des nachfolgenden Objekts und beauftragt den Makler mit dem Nachweis und der Vermittlung eines Kaufinteressenten:
[objekt.adresse]
angestrebter Kaufpreis: [objekt.kaufpreis]
(2) Der Auftrag wird ohne Ausschließlichkeitsbindung erteilt; der Auftraggeber kann daneben selbst oder durch weitere Makler tätig werden. Eine abweichende Vereinbarung (Alleinauftrag) bedarf der gesonderten Textform.
§ 2 Leistungen des Maklers
Der Makler wird sich um die Vermarktung des Objekts bemühen, insbesondere durch Objektaufnahme und Wertindikation, Erstellung eines Exposés, Bewerbung in geeigneten Medien und Portalen, Vorauswahl und Betreuung von Interessenten, Durchführung von Besichtigungen sowie Begleitung bis zum notariellen Vertragsabschluss.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Makler die für die Vermarktung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte vollständig und richtig zur Verfügung (u. a. Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohn-/Nutzflächen, Energieausweis, ggf. Teilungserklärung). Er informiert den Makler unverzüglich über eigene Verkaufsverhandlungen sowie über einen beabsichtigten oder erfolgten Abschluss.
§ 4 Provision (Courtage)
(1) Kommt infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kaufvertrag über das Objekt zustande, schuldet der Auftraggeber eine Provision in Höhe von [objekt.provision] des notariell beurkundeten Kaufpreises netto, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), somit [objekt.provision_brutto] brutto.
(2) Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Zustandekommen des Hauptvertrags, sofern dieser ursächlich auf die Maklertätigkeit zurückgeht (§ 652 BGB), und bleibt auch bei einem wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzgeschäft über dasselbe Objekt bestehen.
(3) Vereinbaren die Kaufvertragsparteien eine Teilung der Maklerprovision nach den gesetzlichen Vorgaben (§§ 656c, 656d BGB), so gilt diese Aufteilung; die Verpflichtung des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Fall auf seinen Anteil.
Betrifft dieser Vertrag den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher, bedarf er der Textform (§ 656a BGB); die elektronische Form genügt.
§ 5 Fälligkeit
Die Provision wird mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 6 Vorkenntnis
Einwendungen wegen Vorkenntnis einer nachgewiesenen Gelegenheit sind dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Nachweises unter Angabe der Bezugsquelle in Textform mitzuteilen. Andernfalls gilt die Gelegenheit als durch den Makler nachgewiesen.
§ 7 Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, so schuldet er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§§ 356 Abs. 4, 357 BGB). Ohne ein solches ausdrückliches Verlangen entfällt bei fristgerechtem Widerruf jeder Provisions- oder Aufwendungsersatzanspruch.
§ 8 Haftung
Der Makler gibt vom Auftraggeber oder Dritten stammende Objektangaben ungeprüft weiter und haftet nicht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Im Übrigen haftet der Makler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Der Auftrag wird auf unbestimmte Zeit erteilt und kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags nach Maßgabe der DSGVO. Einzelheiten sind der Datenschutzinformation des Maklers zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
[vertrag.ort], den [vertrag.datum]
Unterschrift Verkäufer[kunde.name] Unterschrift Auftragnehmer / MaklerMustermakler Immobilien GmbH