Einfacher Maklerauftrag
Nachweis- und/oder Vermittlungsauftrag ohne Ausschließlichkeit gemäß §§ 652 ff. BGB
zwischen
[kunde.name], [kunde.adresse]
– nachfolgend „Auftraggeber" –
und
Mustermakler Immobilien GmbH, Maximilianstraße 18, 80539 München
– nachfolgend „Makler" –
§ 1 Gegenstand des Auftrags
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags und/oder mit der Vermittlung eines solchen Vertrags über das nachfolgende Objekt:
[objekt.adresse]
angestrebter Kaufpreis: [objekt.kaufpreis]
(2) Der Makler wird nicht als Alleinbeauftragter tätig. Der Auftraggeber ist berechtigt, gleichzeitig weitere Makler mit demselben Objekt zu beauftragen sowie selbst nach Vertragsgelegenheiten zu suchen.
(3) Der Makler ist nicht verpflichtet, tätig zu werden. Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Vermittlungstätigkeit besteht nicht.
§ 2 Tätigkeit des Maklers
(1) Der Makler erbringt seine Leistung durch den Nachweis einer konkreten Vertragsgelegenheit oder durch die Vermittlung eines Vertragsabschlusses. Ein Nachweis liegt vor, wenn der Makler dem Auftraggeber eine ihm bislang nicht bekannte konkrete Gelegenheit zum Abschluss des angestrebten Vertrags mitteilt.
(2) Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden (Doppeltätigkeit), soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Makler weist auf eine etwaige Doppeltätigkeit hin.
§ 3 Provision (Courtage)
(1) Kommt infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kaufvertrag über das in § 1 genannte Objekt zustande, so schuldet der Auftraggeber dem Makler eine Provision in Höhe von [objekt.provision] des notariell beurkundeten Kaufpreises. Die Provision versteht sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), somit [objekt.provision_brutto] brutto.
(2) Der Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag ursächlich auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht und wirksam zustande kommt (Erfolgsprinzip, § 652 BGB).
(3) Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn statt des zunächst beabsichtigten Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft über dasselbe Objekt zustande kommt (z. B. Erwerb durch nahe Angehörige des Auftraggebers oder durch eine von ihm beherrschte Gesellschaft).
(4) Ist der Auftraggeber Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses und Verbraucher, gilt für die Provisionsteilung § 656d BGB.
Betrifft dieser Vertrag den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher, bedarf er der Textform (§ 656a BGB); die elektronische Form genügt.
§ 4 Fälligkeit
Die Provision wird mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Vorkenntnis
War dem Auftraggeber die vom Makler nachgewiesene Gelegenheit bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Nachweises unter Angabe der Bezugsquelle in Textform mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Gelegenheit als durch den Makler nachgewiesen.
§ 6 Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber wird den Makler über den Fortgang von Verhandlungen mit nachgewiesenen Interessenten sowie über einen beabsichtigten oder erfolgten Vertragsabschluss unverzüglich informieren. Die vom Makler überlassenen Objektinformationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Haftung
Der Makler haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten (insbesondere vom Eigentümer) erhaltenen Objektangaben nicht; er gibt diese ungeprüft weiter. Im Übrigen haftet der Makler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch für einfache Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde dieser Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes (z. B. per E-Mail, Telefon oder über das Internet) geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, so schuldet er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§§ 356 Abs. 4, 357 BGB). Ohne ein solches ausdrückliches Verlangen entfällt bei fristgerechtem Widerruf jeder Provisions- oder Aufwendungsersatzanspruch.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Der Auftrag wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Er kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 10 Datenschutz
Der Makler verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags nach Maßgabe der DSGVO. Einzelheiten sind der Datenschutzinformation des Maklers zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
[vertrag.ort], den [vertrag.datum]
Unterschrift Auftraggeber[kunde.name] Unterschrift Auftragnehmer / MaklerMustermakler Immobilien GmbH