Reservierungsvereinbarung
Befristete Reservierung eines Objekts für einen Kaufinteressenten
zwischen
[kunde.name], [kunde.adresse]
– nachfolgend „Auftraggeber" –
und
Mustermakler Immobilien GmbH, Maximilianstraße 18, 80539 München
– nachfolgend „Makler" –
§ 1 Reservierung
Der Makler reserviert das Objekt [objekt.adresse] für den Interessenten bis zum [vertrag.reserviert_bis]. Während dieses Zeitraums wird das Objekt dem Interessenten vorrangig angeboten und nach Möglichkeit nicht anderweitig verbindlich vergeben.
§ 2 Reservierungsgebühr
(1) Für die Reservierung wird eine Gebühr in Höhe von [objekt.reservierungsgebuehr] vereinbart. Kommt innerhalb der Reservierungsfrist ein Kaufvertrag über das Objekt zustande, wird die Reservierungsgebühr auf eine etwaige Provision angerechnet.
(2) Wichtiger Hinweis: Formularmäßige Reservierungsvereinbarungen gegen Gebühr sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20.04.2023, I ZR 113/22) regelmäßig unwirksam, weil sie den Interessenten unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Eine wirksame Reservierungsgebühr setzt eine individuell ausgehandelte Vereinbarung mit spürbarer Gegenleistung voraus. Kommt der Kaufvertrag nicht zustande, ist die Gebühr zurückzuerstatten.
§ 3 Keine Abschlusspflicht
(1) Aus dieser Vereinbarung entsteht keine Verpflichtung des Interessenten zum Erwerb und keine Verpflichtung des Eigentümers zum Verkauf. Der Kaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
(2) Begründet die Reservierung einen mittelbaren Zwang zum Abschluss des Kaufvertrags, kann sie ihrerseits der notariellen Beurkundung bedürfen (§ 311b BGB) und ohne diese unwirksam sein. Eine derartige Bindung ist nicht beabsichtigt.
§ 4 Widerrufsrecht
Ist der Interessent Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde diese Vereinbarung außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu; die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, so schuldet er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§§ 356 Abs. 4, 357 BGB). Ohne ein solches ausdrückliches Verlangen entfällt bei fristgerechtem Widerruf jeder Provisions- oder Aufwendungsersatzanspruch.
§ 5 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht.
[vertrag.ort], den [vertrag.datum]
Unterschrift Interessent[kunde.name] Unterschrift Auftragnehmer / MaklerMustermakler Immobilien GmbH