Mietvermittlungsauftrag (Wohnraum)
Vermittlung eines Wohnraum-Mietverhältnisses nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz (Bestellerprinzip)
zwischen
[kunde.name], [kunde.adresse]
– nachfolgend „Auftraggeber" –
und
Mustermakler Immobilien GmbH, Maximilianstraße 18, 80539 München
– nachfolgend „Makler" –
§ 1 Gegenstand
Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Vermittlung eines Mietverhältnisses über die Wohnung [objekt.adresse] (Netto-Kaltmiete: [objekt.kaltmiete]).
§ 2 Bestellerprinzip
(1) Die Vermittlung von Wohnraum unterliegt dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG). Der Maklerlohn ist von demjenigen zu zahlen, der den Makler mit der Wohnungssuche bzw. -vermittlung beauftragt hat (Bestellerprinzip). Der Auftraggeber bestätigt, den Makler in eigenem Interesse beauftragt zu haben. Dieser Auftrag bedarf der Textform.
(2) Beauftragt ein Wohnungssuchender den Makler, entsteht ein Provisionsanspruch nur, wenn der Makler die Wohnung ausschließlich wegen dieses Auftrags von einem Dritten beschafft und sie nicht bereits zuvor im eigenen Angebot oder Bestand hatte (§ 2 Abs. 1a WoVermittG). Andernfalls ist die Provisionsabrede unwirksam (§ 2 Abs. 5 WoVermittG).
(3) Der Makler darf für dieselbe Wohnung nicht zugleich vom Vermieter und vom Wohnungssuchenden eine Provision verlangen (§ 2 Abs. 2 WoVermittG).
§ 3 Provision
(1) Im Erfolgsfall beträgt die Provision [objekt.provision] Netto-Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Sie beträgt höchstens zwei Netto-Monatskaltmieten zzgl. Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermittG).
(2) Der Provisionsanspruch entsteht nur bei wirksamem Abschluss des vermittelten Mietvertrags infolge der Maklertätigkeit.
§ 4 Fälligkeit
Die Provision wird mit dem wirksamen Abschluss des Mietvertrags fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
§ 5 Vorkenntnis
Einwendungen wegen Vorkenntnis sind dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Nachweises in Textform unter Angabe der Bezugsquelle mitzuteilen. Andernfalls gilt die Wohnung als durch den Makler nachgewiesen.
§ 6 Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, so schuldet er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§§ 356 Abs. 4, 357 BGB). Ohne ein solches ausdrückliches Verlangen entfällt bei fristgerechtem Widerruf jeder Provisions- oder Aufwendungsersatzanspruch.
§ 7 Haftung, Datenschutz, Schlussbestimmungen
(1) Objektangaben Dritter gibt der Makler ungeprüft weiter; im Übrigen haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden); die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. (2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung nach der DSGVO verarbeitet. (3) Änderungen bedürfen der Textform; im Übrigen bleibt der Vertrag bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wirksam. Es gilt deutsches Recht.
[vertrag.ort], den [vertrag.datum]
Unterschrift Auftraggeber[kunde.name] Unterschrift Auftragnehmer / MaklerMustermakler Immobilien GmbH