Käuferprovisionsbestätigung
Provisionsvereinbarung des Kaufinteressenten bei Objektnachweis
zwischen
[kunde.name], [kunde.adresse]
– nachfolgend „Auftraggeber" –
und
Mustermakler Immobilien GmbH, Maximilianstraße 18, 80539 München
– nachfolgend „Makler" –
§ 1 Nachweis
Der Makler weist dem Auftraggeber das Objekt [objekt.adresse] (angestrebter Kaufpreis: [objekt.kaufpreis]) als Erwerbsgelegenheit nach. Der Auftraggeber bestätigt, dieses Objekt durch den Makler erstmals nachgewiesen bekommen zu haben.
§ 2 Provision
(1) Kommt über das nachgewiesene Objekt ein Kaufvertrag zustande, schuldet der Auftraggeber dem Makler eine Provision in Höhe von [objekt.provision] des notariell beurkundeten Kaufpreises netto, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), somit [objekt.provision_brutto] brutto.
(2) Beim Erwerb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gilt die Provisionsteilung nach §§ 656c, 656d BGB.
Ist der zur Zahlung verpflichtete Auftraggeber Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses und Verbraucher, gilt § 656d BGB: Die Vereinbarung bedarf der Textform, die vom Käufer zu tragende Provision darf den Anteil nicht übersteigen, den die Verkäuferseite zu zahlen hat, und sie wird erst fällig, nachdem die Verkäuferseite die Zahlung ihres Provisionsanteils nachgewiesen hat.
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für die Verkäuferseite tätig zu werden. Der Auftraggeber nimmt eine solche Doppeltätigkeit zur Kenntnis.
§ 4 Fälligkeit
Die Provision wird mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde diese Vereinbarung außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis davon, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, so schuldet er im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§§ 356 Abs. 4, 357 BGB). Ohne ein solches ausdrückliches Verlangen entfällt bei fristgerechtem Widerruf jeder Provisions- oder Aufwendungsersatzanspruch.
§ 6 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht.
[vertrag.ort], den [vertrag.datum]
Unterschrift Käufer[kunde.name] Unterschrift Auftragnehmer / MaklerMustermakler Immobilien GmbH